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Herausgeber: Osthavelländische Trinkwasser­versorgung und Abwasserbehandlung GmbH

So wird das Wasser vom Grundstück fachgerecht entsorgt.
Grafik: SPREE-PR

Grundsätze der Grundstücksentwässerungsanlage

Welche Aufgaben hat der Hauseigentümer, worauf ist zu achten?

Die Entsorgung des Schmutzwassers wird gern als selbstverständlich hingenommen. Die Zuständigkeit liegt aber nicht allein beim öffentlichen Abwasserentsorger. Bei der privaten Entwässerungsanlage ist jeder Grundstücksbesitzer selbst gefordert. Er muss sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das beginnt bei der Planung und reicht bis zur regelmäßigen Wartung.

Was in der Fachsprache als Grundstücksentwässerungsanlage bezeichnet wird, ist nichts anderes als die private Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück zwischen dem Gebäude und dem Übergabepunkt zur öffentlichen Schmutzwasserleitung. Im Gegensatz zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist für diesen Teil der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Treten hier Störungen auf, ist die OWA der falsche Ansprechpartner. Mirko Schöning, Mitarbeiter im Meisterbereich Abwasser der OWA, klärt auf: „Nicht selten erhalten wir Störungsmeldungen über Verstopfungen innerhalb der Grundstücksentwässerungsanlagen. Dann müssen wir jedoch auf Privatunternehmen verweisen, weil die OWA auf Privatgrundstücken nicht zuständig ist.“

Klar definierte Leistungsgrenze

Die Leistungsgrenze zwischen der öffentlichen Anlage und der privaten Grundstücksentwässerungsanlage ist in der jeweiligen Satzung der Kommune definiert. Generell gelten als Übergabepunkt der Revisionsschacht oder das Pumpwerk an der Grundstücksgrenze. „Steht im Revisionsschacht kein Wasser und im Haus fließt das Abwasser nicht ab, liegt die Verstopfung im privaten Bereich“, so Mirko Schöning weiter. „Häufig handelt es sich um Einwüchse von Wurzeln. Hier hilft meist nur eine Komplettsanierung und keine Flickschusterei“, weiß der Abwasser-Experte.

Wofür ist der Grundstückseigentümer verantwortlich?

Zusammengefasst ist der Eigentümer für die fachgerechte Verlegung und den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage zuständig, dazu gehören die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Instandhaltung. So schreiben es die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) des Landes Brandenburg vor. Hier sind ebenfalls die Intervalle für die Dichtigkeitsprüfung definiert. Auch in den Schmutzwasserbeseitigungssatzungen der Kommunen finden sich Regeln.

Wer überwacht die Grundstückseigentümer?

Rechtlich zuständig für die Überwachung, ob die Eigentümer Ihre Grundstücksentwässerungsanlage ordnungsgemäß betreiben, sind die Wasserbehörden. Zusätzlich haben auch die Kommunen in ihren Satzungen weitere Betriebspflichten für Grundstückseigentümer geregelt. Zur Grundstücksentwässerungsanlage zählen übrigens auch Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben. Als Betriebsführer übernimmt die OWA die Aufgabe der Überwachung. Sie kontrolliert bei Bedarf und/oder bei Auffälligkeiten. In den Satzungen ist die Auskunftspflicht gegenüber den Bediensteten der Kommune verankert. Diese gilt sowohl für Vor-Ort-Kontrollen als auch für schriftliche Anfragen. Eine Auskunftsverweigerung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Was ist bei normalem Betrieb der Anlage zu beachten?

Ein zu sparsamer Wasserverbrauch mit einer geringen Schmutzwassermenge fördert Verstopfungen. Ein regelmäßiger Durchfluss im Rohr beugt potenziellen Verkrustungen und Schadstellen vor. Daher der Tipp der OWA: Sparsamkeit ist nicht immer ratsam. Die fachmännische Behebung einer Verstopfung ist oft teurer als die Schmutzwassergebühr.

Wie verhält es sich bei Umbauten?

Grundsätzlich sind Veränderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie auch Neubauten, immer genehmigungspflichtig. Wurde eine Genehmigung erteilt, ist nach der Verlegung der Leitung eine Abnahme durch die OWA notwendig. Mirko Schöning: „Die verlegte Leitung darf nicht verfüllt sein, sondern muss ‚offen‘ abgenommen werden“. Das bedeutet, dass alle Bestandteile zu sehen sein müssen.

Noch ein Tipp vom Fachmann: „Pflanzen Sie keine Bäume über den Leitungen, der Wurzeleinwuchs kann sonst über kurz oder lang zu einem Problem für die Leitung werden!“