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Preissteigerung durch „Wasserpfennig“

Die Kosten für Herstellung und Unterhaltung der Trinkwasserversorgung steigen. Trotz wirtschaftlichen und sparsamen Handelns können wir die aktuellen Preise nur bis Ende 2026 halten. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Preiserhöhung erforderlich. Bis dahin bleiben Preise und Abschläge unverändert.

Ein Grund: Der „Wasserpfennig“ verdoppelt sich. So wird umgangssprachlich das Grundwasserentnahmeentgelt, das wir an das Land zahlen müssen, genannt. Für die allgemeine und öffentliche Trinkwasserversorgung steigt dieser Satz zum 1. Januar 2027 von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter.

Investieren in die Zukunft

Für die Trinkwasserversorgung entstehen jährlich 11,9 Mio. € Kosten. Knapp 83 Prozent davon sind fixe Kosten für die Vorhaltung und den Erhalt der Infrastruktur – darunter Brunnen, Wasserwerke und Versorgungsleitungen. Gerade hier steigen die Kosten deutlich. Wir müssen investieren, um der nachfolgenden Generation keine übermäßige Kostenlast zu vererben.

Bei der Grundgebühr gibt es zudem einen neuen Berechnungsansatz: Nach geltender Rechtsprechung sind wir angehalten, die Abstände zwischen den Staffelungssätzen linear zu steigern.

Senkung für Mengenabgabe

Uns ist es aber gelungen, die Stromkosten nach und nach zu senken, beispielsweise durch den Einbau von Photovoltaikanlagen und durch striktes Energiemanagement. Trotz des höheren „Wasserpfennigs“ sind wir im Bereich der variablen Kosten stabil, das Verbrauchsentgelt kann so ab dem 1. Januar 2027 auf 1,78 €/m³ (inkl. MwSt.) reduziert werden.

Schwieriger Vergleich

Regionale Gebührenunterschiede sind vor allem durch unterschiedliche Rahmenbedingungen wie Siedlungsdichte und lange Leitungswege bedingt – nicht durch die Wirtschaftsführung der Versorger. Im weitläufigen, dünn besiedelten Gebiet der „Boddenland“ verteilen sich die Kosten für die Infrastruktur auf weniger Verbraucher.

Die ausgewiesenen Gewinne der „Boddenland“ werden vollständig als Rücklagen für künftige Investitionen genutzt und reduzieren den Bedarf an Fremdkapital.

Was passiert mit den Abschlägen?

Sie brauchen nichts zu tun. Auf der Grundlage Ihrer bisherigen Verbräuche sowie der neuen Preise werden im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung 2026 die Höhe der Abschläge für 2027 neu berechnet und ausgewiesen.