Eine Frage der Sicherheit
Viele Hausbesitzer nutzen eigene Wasserquellen wie Brunnen oder Zisternen. Zum Beispiel um den Garten zu wässern. Gegen solche Eigenversorgungsanlagen ist nichts einzuwenden, solange sie vorschriftsmäßig genutzt werden.

Verbandschef Andy Thierbach: „Brunnen oder Zisternen mit der Hausinstallation zu verbinden, ist kein Kavaliersdelikt!” Foto: SPREE PR/Kuska
Das bedeutet: „Zwischen ihr und der Hausinstallation darf es keine Verbindung geben – auch keine provisorische“, unterstreicht Verbandschef Andy Thierbach. „Wer eine unzulässige Verbindung herstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.“
Der Grund dafür ist einfach: Trinkwasser unterliegt strengen hygienischen Anforderungen und wird regelmäßig kontrolliert. Wasser aus privaten Eigenversorgungsanlagen liefern dagegen kein geprüftes Trinkwasser. Es kann Keime, Bakterien oder andere Verunreinigungen enthalten, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Gelangt Wasser aus der Eigenversorgungsanlage in die Hausinstallation, kann das ernste Folgen haben. „Bei Druckschwankungen, einem Rohrbruch oder Arbeiten am Leitungsnetz kann verunreinigtes Wasser zurück in die Trinkwasserleitungen gelangen und das öffentliche Trinkwassernetz verunreinigen.“
Deshalb schreibt der Schutz des Trinkwassers eine strikte Trennung vor. „So bleibt das Trinkwasser, was es sein soll: hygienisch einwandfrei, sicher und jederzeit bedenkenlos nutzbar.“