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Gebühren

Was kosten Wasser, Wärme und Abwasser 2026?

Der ZV Wismar versorgt rund 35.000 Menschen mit Trinkwasser, kümmert sich um Abwasser und Fernwärme. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Benutzungsgebühren. Wir erklären, was sich geändert hat – und was dahintersteckt.
Trink- und Schmutzwasser: Stabil und kalkulierbar

Für Trinkwasser zahlen Haushalte eine Grundgebühr von 8,56 Euro pro Monat und Wohneinheit sowie 1,67 Euro pro Kubikmeter Verbrauch. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 11,50 Euro Grund­gebühr im Monat und 3,82 Euro je Kubikmeter. Wer an eine Kleinkläranlage mit jährlicher Abfuhr angeschlossen ist, zahlt 3,33 Euro Grundgebühr monatlich und 1,70 Euro je Kubikmeter. Bei Kleinkläranlagen mit mehrjähriger Abfuhr beträgt die Zusatzgebühr 1,50 Euro pro Kubikmeter und bei abflusslosen Sammelgruben 12 Euro pro Kubikmeter. Diese Gebühren decken den gesamten Aufwand für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Leitungsnetze und Anlagen ab – von der Wassergewinnung bis zur Kläranlage.

Fernwärme: Verlässliche Versorgung

Für Fernwärmekunden gilt eine jährliche Grundgebühr von 139,94 Euro pro Messeinrichtung – für Kleinabnehmer ebenso wie für Großabnehmer bis 120 Kilowatt Anschlussleistung. Die Arbeitsgebühr beträgt 18,9 Cent je Kilowattstunde für Kleinabnehmer, Großabnehmer zahlen 16,5 Cent. Hinzu kommt für Großabnehmer eine Leistungsgebühr von 3,17 Euro je Kilowatt und Monat.

Niederschlagswasser: Je nach Einrichtung

Für die Niederschlagswassergebühr – also die Entsorgung von Regenwasser, das von befestigten Flächen abfließt – gelten je nach Gemeinde unterschiedliche Sätze. Sie reichen von 0,36 Euro je Quadratmeter und Jahr in Barnekow bis 1,20 Euro in Lübow. Die Unterschiede zeigen die jeweiligen Infrastrukturkosten der einzelnen Einrichtungen. „Wir gestalten unsere Gebühren so, dass sie die tatsächlichen Kosten widerspiegeln – nicht mehr und nicht weniger. Unser Ziel ist es, die Versorgung dauerhaft zu sichern und dabei fair und transparent zu bleiben“, sagt Grit Glanert, Verbandsvorsteherin des ZV Wismar.

Die vollständige Gebührenübersicht finden Sie auf www.zvwis.de.