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Freiwillige Vereinbarungen und landwirtschaftliche Zusatzberatungen

Landwirte und Wasserversorger arbeiten eng zusammen

Um die Belange des Grundwasserschutzes in Trinkwassergewinnungsgebieten mit den Interessen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen, arbeiten wir mit den in den Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirten eng zusammen.

Regelmäßig treffen sich alle Beteiligten zum Austausch. Foto: TV Verden

Diese Kooperation, an der unter anderem auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie die Untere Wasserbehörde des Landkreises Verden beteiligt sind, existiert bereits seit vielen Jahren. Ihr Ziel ist die Sicherung der Grundwasserqualität, damit unsere Kunden auch in Zukunft weiterhin mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt werden können.

Über sogenannte freiwillige Vereinbarungen verpflichten sich die Landwirte zur Einhaltung vorab vereinbarter Bewirtschaftungsregeln. Zu den Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen sollen, können zum Beispiel der Anbau einer Zwischenfrucht oder die umbruchlose Grünland­erneuerung gehören. Die Landwirte nehmen die Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen in Kauf. Dafür erhalten sie Ausgleichszahlungen.

Neben der Umsetzung der freiwilligen Vereinbarungen ist die landwirtschaftliche Zusatzberatung ein zentraler Baustein für die nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität. Für Landwirte der Kooperation Trinkwasserschutz Verden ist diese Beratung, die durch die Syker Zweigstelle der Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH (INGUS) angeboten wird, ein kostenfreies Angebot.

Die finanziellen Mittel für den kooperativen Grundwasserschutz werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt und durch Mittel der Europäischen Gemeinschaft unterstützt. Sie stammen zum Teil aus den sogenannten Wasserentnahmeentgelten, welche die Wasserversorger an das Land entrichten müssen.