Skip to main content

Digitale Gartenwasserzähler mit Fernablesefunktion

Keine Fristen mehr verpassen

Für diejenigen, die ihren Garten regelmäßig wässern, dafür aber nicht genügend Regenwasser aus einer Zisterne oder Regentonne zur Verfügung haben, kann sich ein geeichter Gartenwasserzähler lohnen. Seit einiger Zeit bieten wir digitale Abzugszähler mit Fernablesefunktion an.

Kunden, die einen angemeldeten, geeichten Gartenwasserzähler   – auch Abzugszähler genannt – besitzen, müssen am Ende eines jeden Jahres daran denken, den Zählerstand in unserem Zählerstandsportal zu hinterlegen. Der spätmöglichste Termin für die Meldung des Zählerstandes, damit wir diesen für die Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen können, ist der 15. Dezember.

Wer diese Frist nicht mehr verpassen möchte, kann bei uns einen geeichten Gartenwasserzähler mit Fernablesefunktion für aktuell 47,60 Euro (brutto) käuflich erwerben und diesen von unseren Monteuren oder einem Installateur seiner Wahl einbauen lassen. „Kunden, die den digitalen Abzugszähler nicht von uns einbauen lassen, müssen diesen noch bei uns anmelden“, informiert Melanie Pawlikowski, Leiterin Verbrauchsabrechnung. Die Anmeldung des Gartenwasserzählers erfolgt per E-Mail an info@tv-verden.de mit Angabe folgender Daten: Name des Grundstückseigentümers und Adresse des Grundstücks. Zudem sind ­Fotos vom alten (nur bei Bestandsanlagen) und neuen Zähler mit sichtbarem Eichjahr und Zählerstand sowie von der Einbausituation mit erkennbarem Leitungsverlauf hinter dem Gartenwasserzähler zu übermitteln.

Für diejenigen, die ihren Garten regelmäßig wässern, dafür aber nicht genügend Regenwasser aus einer Zisterne oder Regentonne zur Verfügung haben, kann sich ein geeichter Gartenwasserzähler lohnen. Seit einiger Zeit bieten wir digitale Abzugszähler mit Fernablesefunktion an. Foto: TV Verden

Ausnahme Thedinghausen

Eine Besonderheit gibt es für ­Kunden, die im Gebiet der Samtgemeinde Thedinghausen wohnen. Sie teilen den Einbau eines Abzugszählers unter Angabe der oben genannten Informationen bitte ihrer Samtgemeindeverwaltung mit, die auch den Abwassergebührenbescheid erstellt.

Den Zählerstand des digitalen Abzugszählers erfassen wir als Dienstleistung für die Gemeinden und Städte im Rahmen unserer Gesamtauslesungen per Fernauslesung und berücksichtigen diesen auf dem Gebührenbescheid.