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IBAN-Namensabgleich

Damit Fehler vermieden werden

Der IBAN-Namensabgleich, auch Verification of the Payee (VoP) genannt, ist eine Pflichtprüfung, die seit dem 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen durchgeführt wird. Die Banken prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN des Empfängers übereinstimmt. Ziel ist es, Betrug und Tippfehler bei Überweisungen zu verhindern. Wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen, erhalten Kunden eine Warnung, dann muss entschieden werden: die Überweisung trotzdem senden, korrigieren oder abbrechen. In den letzten Wochen haben sich vermehrt Kundinnen und Kunden beim HWAZ gemeldet, dass bei der Überweisung eine Fehlermeldung beim Empfängernamen erscheint.

Schreibfehler führen bei Rechnungslegung häufig zu Problemen.
Foto: SPREE-PR/Petsch

Bei den Banken ist folgender Empfängername hinterlegt:

„Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband“

So sollte es bei der nächsten Überweisung klappen. Natürlich besteht für unsere Kunden auch weiterhin die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu hinterlegen, das Formular finden Sie auf unserer Homepage.