Nicht vergessen: abnehmen lassen! Wenn Sie einen Gartenwasserzähler installieren, ist es nicht nur Ihre Pflicht, ihn vom Zweckverband abnehmen zu lassen – es bringt Ihnen auch Vorteile.
Erster Schritt: Der Gartenwasserzähler muss von einem im Installateursverzeichnis des HWAZ auf – www.hwaz.de – gelisteten Fachbetrieb eingebaut werden.
Zweiter Schritt: Die kostenpflichtige Abnahme durch den HWAZ. Mit der Abnahme stellt der Verband sicher, dass der Einbau fachgerecht erfolgt ist und keinerlei Beeinträchtigung für das Trinkwassernetz besteht.
Vorteil für Sie: Mit der Abnahme ist zugleich gewährleistet, dass Ihr Gartenwasserzähler bei der Verbrauchsabrechnung für die nächsten 6 Jahre (lt. Eichgesetz) berücksichtigt wird. Denn auf den von Gartenwasserzählern erfassten Verbrauch bezahlen Sie keine Schmutzwassergebühr, da das genutzte Wasser nicht ins Schmutzwassersystem eingeleitet wird.
Wichtig zu wissen: Wird der Zähler zwar eingebaut, aber nicht vom Zweckverband abgenommen, fallen Schmutzwassergebühren an.