Sie fragen, die MWA antwortet
»Was kann ich als Grundstückseigentümer vorsorglich tun, um einen Schaden an meiner Hausinstallation zu vermeiden oder zumindest die Auswirkungen in Grenzen zu halten?«
Es gibt in der Tat einiges, was Sie tun könnten – ja sogar aus unserer Sicht unbedingt tun sollten! Viele Störungen ereignen sich bei Abwesenheit der Bewohner. Insofern gilt: Fahren Sie in den Urlaub oder verlassen Ihr Zuhause aus anderen Gründen längere Zeit – das Trinkwasser am Hauptabsperrhahn abdrehen! An Spül- und Waschbecken werden leider zu oft minderwertige Schlauch-Zuleitungen verbaut. Platzen diese, ist die Leckage nicht zu stoppen.
Fürs abfließende Wasser gilt ähnliches, zumindest falls Sie einen Keller haben. Schließen Sie die Rückstauklappe, falls diese nicht automatisch funktioniert. Hierbei zeigt sich bereits, dass es von großem Vorteil ist, sich mit seiner eigenen Hausinstallation einigermaßen auszukennen. Wo befinden sich überhaupt mein Zähler und meine Absperreinrichtung? Das sind Basics! Selbst zu wissen, aus welchem Material ihre Hausanschlussleitung besteht und wie alt sie ist, kann im Fall des Falles wertvolle Sekunden sparen. Dies bringen Sie übrigens in kürzester Zeit auf https://www.mwa-gmbh.de in Erfahrung.

So ist es richtig. Der Übergabeschacht auf dem Grundstück muss unbedingt frei zugänglich sein. Deko und überwuchernde Pflanzen sind hier fehl am Platz.
Foto: SPREE-PR/Arbeit
Wie wäre es mit einem Freund oder Nachbarn, der während Ihrer Ferien ganz klassisch „nach dem Rechten“ sieht? So simpel, aber so hilfreich, falls es irgendwo schon tröpfelt …
Und zu guter Letzt ein Blick nach draußen. Ist Ihr Übergabeschacht frei zugänglich oder dient der Deckel als Standfläche von Gartendeko? Keine gute Idee! Um Gefahren von Ihrem Anschluss abzuwehren, könnte es in Einzelfällen notwendig sein, trotz Abwesenheit des Eigentümers ein Grundstück zu betreten. Der Übergabeschacht gehört zur öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage. Ein ungehinderter, freier Zugang muss sichergestellt sein.


