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Stutzen nutzen

Auf die Menge kommt es an!

Passt die Menge des abgefahrenen Schmutzwassers zur Menge des verbrauchten Trinkwassers? Darauf legt der Verband aktuell im Bereich der dezentralen Entsorgung ein Augenmerk. Dahinter steht die Frage: Entsorgen Kunden das Abwasser aus Sammelgruben fachgerecht?

In der Theorie müssten sich beide Mengen im Jahresverbrauch in etwa die Waage halten. „Natürlich kann es durch im Garten versprengtes Wasser zu Abweichungen kommen. Diese sind auch kein Problem“, betont Verbandschef Andy Thierbach. Ins Visier nimmt er mit seinem Team aber Differenzen, die sich nicht mit Blumengießen erklären lassen. Häufig gibt es dafür eine einfache Erklärung. Zum Beispiel, wenn Nachbarn gemeinsam eine Grube nutzen. „Dann hat sich der Sachverhalt schnell erledigt.“


Stutzen nutzen Verband und Eigentümer. Aber korrekt muss es zugehen!
Foto: SPREE-PR/Archiv

Die Erfahrung zeige aber auch, dass die Abweichungen mitunter unzulässige Gründe haben. Zum Beispiel einen nicht genehmigten Brunnen, der zur Eigenversorgung mit Wasser genutzt wird. „Da dieses Wasser – anders als Trinkwasser aus den Wasserwerken – nicht beprobt wird, besteht hier nicht nur eine Gefahr für die eigene Gesundheit, sondern auch für einen Eintrag von Keimen ins öffentliche Leitungsnetz. Das ist kein Kavaliersdelikt!“

Fällt dagegen erheblich weniger Schmutzwasser als Trinkwasser an, kann das auf eine undichte Sammelgrube hindeuten oder ein Hinweis auf eine unsachgemäße Grubenleerung sein. „Beides müsste unverzüglich beseitigt bzw. unterlassen werden. Eine falsche Entsorgung würde zudem ein Bußgeld nach sich ziehen.“ Mit dem genauen Blick auf die
verbrauchten Mengen kommt der Verband seiner Aufgabe nach, den Anschluss- und Benutzungszwang zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten kommt es zu einem Anhörungsverfahren. Zunächst sollen die Gründe der Abweichungen geklärt
werden. „Daher ist es wichtig, unser Anhörungsschreiben nicht zu ignorieren, sondern wahrheitsgemäß zu beantworten und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.“ Je nach Ergebnis kann das allerdings auch zu Nacherhebungen von Gebühren ggf. auch zu einem Bußgeld führen.